Weiterhin schlechte Nachrichten für Wirecard-Aktionäre 🤐 📉

BForcher

Weiterhin schlechte Nachrichten für Wirecard-Aktionäre 🤐 📉

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Der Bundesgerichtshof hat nun höchstrichterlich bestätigt, was von zahlreichen Stimmen in der Insolvenzrechtsbrache bereits gefordert wurde: Die von Aktionären der Wirecard AG zur Insolvenztabelle angemeldeten Schadensersatzansprüche sind keine einfachen Insolvenzforderungen nach § 38 InsO (BGH, Urteil vom 13. November 2025 – IX ZR 127/24).

Für die betroffenen Aktionäre bedeutet das: Mit ihren Schadensersatzansprüchen nehmen Sie gerade nicht am „normalen“ Verteilungstopf der einfachen Insolvenzgläubiger teil. Die ohnehin geringe Hoffnung noch etwas abzubekommen, reduziert sich damit faktisch auf null. Schließlich kommen auf die Insolvenzmasse in Höhe von rund 650 Mio. € insgesamt 15 Mrd. € Forderungen (davon rund 8,5 Mrd. € allein von den Aktionären).

Ob außerhalb des Insolvenzverfahrens – etwa in der Prüfung möglicher Ansprüche gegen andere Beteiligte – werthaltige Rückgriffsmöglichkeiten bestehen, bleibt abzuwarten.

Die Presseveröffentlichung zur Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=2&nr=143472&linked=pm&Blank=1

Die Entscheidung ist zu finden unter: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=2&nr=143473&anz=1062&pos=60