Urteil i. S. Kampfmittelbeseitigung

Das Landgericht Baden-Baden hat am 22.12.2015 die Klage eines Käufers einer Eigentumswohnung zu Gunsten des hier vertretenen Bauträgers abgegewiesen. Der Käufer der Eigentumswohnung hatte eine Kaufpreisminderung oder Schadenersatz gegenüber der Verkäuferin geltend gemacht, weil bezüglich des Grundstückes, welches mitten in Achern liegt, ein Kampfmittelverdacht nicht hinreichend ausgeräumt sei.
Diese Klage hat das Landgericht Baden-Baden nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens nun mit der Begründung abgewiesen, dass der Kläger einen Mangel im Sinne des Kaufrechts nicht ausreichend dargelegt habe und gleichzeitig sich die Bauträgerin auf die Überprüfung der Stadt Achern und die Erteilung der Baugenehmigung habe verlassen dürfen.
Schadensersatzansprüche oder Wertminderungen stünden – so das Landgericht Baden-Baden – dem Käufer aus mehreren tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht zu.Mit dieser Entscheidung hat das Gericht auch den zwischenzeitlich im Rahmen einer Pressekonferenz erhobenen Vorwürfen, die Stadt Achern sei Ihren behördlichen Pflichten bei Erteilung der Baugenehmigung nicht in ausreichendem Maße nachgekommen und/ oder die Bauträgerin habe Ihre Kaufvertragspflichten verletzt, den Boden entzogen.

Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Achern, den 28.12.2015

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