Schon mal Anfang August ans Streuen gedacht? Wir auch nicht 😇 – der BGH schon 🥱. Unsere Rechtsprechungsreihe startet daher mit einer „eiskalten“ Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs:
Zur Frage der Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines Mieters bei Eisglätte auf dem gemeinschaftlichen Grundstück der Wohnungseigentümer
➡️ Zur Entscheidung: Urteil des VIII. Zivilsenats vom 6.8.2025 – VIII ZR 250/23 –
➡️ Zur Pressemitteilung: Der Bundesgerichtshof – Presse : Pressemitteilungen aus dem Jahr 2025 – Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines Mieters bei Eisglätte auf dem gemeinschaftlichen Grundstück der Wohnungseigentümer
Kanzlei Forcher auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7384214826841047040