Schon mal Anfang August ans Streuen gedacht? Wir auch nicht 😇 – der BGH schon 🥱.

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Schon mal Anfang August ans Streuen gedacht? Wir auch nicht 😇 – der BGH schon 🥱.

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Schon mal Anfang August ans Streuen gedacht? Wir auch nicht 😇 – der BGH schon 🥱. Unsere Rechtsprechungsreihe startet daher mit einer „eiskalten“ Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs:

Zur Frage der Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines Mieters bei Eisglätte auf dem gemeinschaftlichen Grundstück der Wohnungseigentümer

➡️    Zur Entscheidung: Urteil des VIII. Zivilsenats vom 6.8.2025 – VIII ZR 250/23 –
➡️    Zur Pressemitteilung: Der Bundesgerichtshof – Presse : Pressemitteilungen aus dem Jahr 2025 – Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines Mieters bei Eisglätte auf dem gemeinschaftlichen Grundstück der Wohnungseigentümer

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